Urteil im Abgasskandal: Ein Autohersteller darf keine Abschalteinrichtung einbauen.

Der europäische Gerichtshof stärkt mit seiner neuesten Entscheidung die Rechte der Verbraucher. Das Gericht in Luxemburg entschied, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtungen nutzen dürfen, die gezielt die Abgaswerte auf dem Prüfstand verbessern.


Volkswagen hat bereits bestätigt, dass es in diesem Verfahren um die Fahrzeuge aus dem Wolfsburger Konzern geht, teilte die Tagesschau online mit. Volkswagen hat in seinen Fahrzeugen Software verbaut, welche erkennt ob es im Prüfstand getestet wird und so die Vorgegebenen Abgaswerte in der Prüfsituation fingiert während die Abgase im Normalbetrieb weit über dem Zulässigem liegen. Der Hersteller kann nicht wie bisher behauptet geltend machen, dass die Einrichtung dazu beiträgt, den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors zu verhindern. Solche Verbote würden anderenfalls umgangen und jeder praktischen Wirksamkeit entzogen, erklärte das Gericht.


Die ganze Mitteilung des Gerichts finden Sie hier.


Damit wird klar, dass die verbreitete Technik der Automobilhersteller illegal ist und die Kunden dringend ihre Ansprüche geltend machen sollten. Der Bundesgerichtshof positionierte sich kürzlich wenig verbraucherfreundlich zum Thema Verjährung im Abgasskandal. Wer demnach zu lange mit der Durchsetzung seiner Rechte wartet, hat unter Umständen keinen vollen Schadensersatzanspruch mehr. Nicht zuletzt, weil der Kunde sich im Rahmen der Rückabwicklung die Laufleistung seines Fahrzeugs anrechnen lassen muss.

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