Abgasskandal EA 288 - OLG Naumburg spricht Schadenersatz bei VW Golf zu

VW erleidet im Abgasskandal um Fahrzeuge mit dem Dieselmotor EA 288 eine weitere empfindliche Niederlage, und zwar erstmals vor einem Oberlandesgericht. Mit Urteil vom 9. April 2021 stellte das OLG Naumburg fest, dass der Kläger Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung habe (Az.: 8 U 68/20).

Das Urteil steht hier für Sie zum download bereit.


Der Kläger in dem Verfahren hatte 2017 einen VW Golf VII 2,0 TDI als Gebrauchtwagen gekauft. In dem VW Golf wird der Dieselmotor des Typs EA 288 mit der Abgasnorm Euro 6 verwendet. Beim EA 288 handelt es sich um den Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Auch bei dem Nachfolgemodell EA 288 besteht der Verdacht, dass unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet werden.

Obwohl es für das Fahrzeug bislang keinen amtlichen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts gibt, machte der Kläger Schadenersatzansprüche geltend. In dem Fahrzeug komme eine Zykluserkennung in Gestalt der sog. Fahrkurvenerkennung zum Einsatz. Durch diese Funktion werde erkannt, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Ist das der Fall, werde der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Unter normalen Bedingungen im realen Straßenverkehr steige der Emissionsausstoß wieder an, so der Kläger.

Das OLG Naumburg folgte der Argumentation. Der Kläger habe hinreichende Anhaltspunkte für das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung geliefert. VW habe den Vorwurf nicht widerlegen können und müsse Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung leisten, entschied das OLG. Die Revision zum BGH hat das OLG Naumburg nicht zugelassen.


Auch das OLG Köln hatte mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 bereits entschieden, dass beim Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt und VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20).

Nachdem diverse Landgerichte VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 288 bereits zu Schadenersatz verurteilt haben, liegen jetzt auch die ersten verbraucherfreundlichen Entscheidungen von Oberlandesgerichten vor. Die Chancen auf Schadenersatz steigen daher weiter.

Zudem gingen auch aus Unterlagen des Kraftfahrt-Bundesamts deutliche Hinweise auf eine unzulässige Abschalteinrichtung beim EA 288 hervor, teilte die Deutsche Umwelthilfe vor wenigen Tagen mit, nachdem sie Einsicht in die Akten des KBA nehmen konnte. Einen Rückruf des KBA hat es zwar bisher nicht gegeben. Das ist für die rechtliche Bewertung und die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aber auch nicht nötig.


Gerne unterstützen wir Sie und informieren Sie im Rahmen einer kostenfreien Erstprüfung über Ihre Rechte. Kontaktieren Sie uns!


Erfahren Sie mehr über den Abgasskandal bei VW und Audi:


Abgasskandal bei Audi – Auch Euro-4-Diesel sind betroffen


VW - auch der Motor EA288 ist abgasmanipuliert

zurück zu den Neuigkeiten

E-Mail
Anruf
Infos