OLG Frankfurt entscheidet: Verluste in Online-Casinos müssen erstattet werden!


In einem ersten wegweisenden Urteil hatte das Landgericht Gießen am 21. Januar 2021 (Az. 4 O 84/20) entschieden, dass die Betreiber von Online-Casinos die von Spielern verlorenen Glückspieleinsätze rechtswidrig erlangt haben und diese Verluste an die Spieler zurückerstatten müssen.


Der Online-Anbieter mit Sitz in Malta hat im Jahre 2017 über das digitale Angebot mehr als €11.000,00 vom späteren Kläger vereinnahmt, ohne dabei über eine deutsche Konzession zu verfügen. Daher sind die dem Glückspiel zugrundeliegenden Geschäfte rechtswidrig und die vereinnahmten Gelder sind dem Kläger zurückzuerstatten.


Das Urteil des Landgerichts Gießen wurde nun in der Berufungsinstanz vom OLG Frankfurt am Main deutlich bestätigt.
So hat das OLG Frankfurt nochmals bekräftigt, dass dem Anspruch der Nutzer nicht entgegensteht, dass sich der Spieler selbst ggfls. gesetzeswidrig verhalten hätte. Denn das Online-Casino habe zu beweisen, dass der Spieler Kenntnis von der Illegalität der von ihm getätigten Online-Glücksspiele hatte. Dies ist aber in der Regel nicht möglich, da nicht zu erwarten sein dürfte, dass die Nutzer, über die Rechtslage informiert seien. Zumal der Anbieter selbst die besondere Schwierigkeit der Rechtslage zu seiner Entlastung behauptet hat.

Vergleichbare Entscheidungen sind danach auch von den Landgerichten in Aachen (Az. 8 O 582/20), Coburg (Az. 23 O 416/20) sowie Paderborn (Az. 4 O 323/20) gefällt worden.


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